Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- A 1. Allgemeines
- 2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
- 3. Vertragspartner/-in und Teilnehmer/-in
- 4. Entgelt
- 5. Organisatorische Änderungen
- 6. Rücktritt und Kündigung
- 7. Höhere Gewalt
- 8. Mängelhaftung
- 9. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
- 10. Haftung und Schadenersatzansprüche
- 11. Urheberrechtschutz
- 12. Leistungsumfang, Schriftform
- 13. Anwendbares Recht
- B Widerrufsbelehrung
- C Entgeltordnung
A 1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Museumswerkstatt Klaas Kamp, Hauptstraße 66,
26427 Dunum (im Folgenden „Museumswerkstatt“ genannt), sowie für von der Museumswerkstatt
hergestellte und gelieferte waren.
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen, Annahmeerklärung) bedürfen, soweit sich aus
diesen AGB oder aus dem dem/der Verbraucher/-in zustehenden Widerrufsrecht bei
Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der
Museumswerkstatt). Erklärungen der Museumswerkstatt genügen der Textform.
2. Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Der/die Anmeldende ist an seine/ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der
Veranstaltungsvertrag kommt durch eine schriftliche Annahmeerklärung der Museumswerkstatt
zustande. Die Museumswerkstatt behält sich vor, Vertragsangebote abzulehnen, z.B. bei Überschreitung
der möglichen Teilnehmer*innen-Zahl oder aufgrund des zu jungen Alters des Kindes.
(3) Fernmündliche und mündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 Abs. (2) verbindlich, wenn
sie innerhalb von 10 Werktagen schriftlich angenommen werden. Wer sich für einen bereits belegten
Kurs anmeldet, wird in eine Warteliste eingetragen und hierüber benachrichtigt.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Es erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn die
Leistung vollständig erbracht ist und der/die Teilnehmer/in dem ausdrücklich zugestimmt hat.
(5) Bei Waren kommt der Vertrag durch die schriftliche oder fernmündliche Annahme des
Kostenvoranschlags der Museumswerkstatt zustande. Da die Museumswerkstatt ausschließlich
Sonder- bzw. Spezialanfertigung anfertigt, besteht lt. §312g BGB kein Widerrufsrecht.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Vertragspartner/-in und Teilnehmer/-in
(1) VertragspartnerIn ist die anmeldende Person. Eine Übertragung auf eine ander Person bedarf der
Zustimmung der Museumswerkstatt.
(2) Die Museumswerkstatt darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen
abhängig machen, z.B. dem Alter des Kindes oder der erreichten maximalen Teilnehmer/innen-Zahl.
4. Entgelt
(1) Das Entgelt ergibt sich aus der Entgeltordnung.
(2) Die vom Verkäufer angegebenen Preise für Waren sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht
ausgewiesen, da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ist. Gegebenenfalls
zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung
gesondert angegeben.
(3) Kursentgelte, die von dem Vertragspartner/von der Vertragspartnerin per Überweisung gezahlt
werden, sind spätestens sechs Tage vor Kursbeginn fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung
ergeht nicht. Die fälligen Entgelte können bei vorheriger Vereinbarung bar bezahlt oder auf folgende
Bankverbindung überwiesen werden:
Klaas Kamp, IBAN DE 26 8309 4495 0003 4529 30, BIC: GENODEF1ETK Ethik Bank
(4) Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene
Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung
beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat
oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn,
dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Für die
Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der
Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
(6) Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten
Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Die Museumswerkstatt kann aus sachlichem Grund und in einem dem/der Vertragspartner/-in
zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(2) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Museumswerkstatt nicht zu vertretenden Gründen
ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung des Dozenten oder extremen Witterungsbedingungen bei
Freiluftveranstaltungen), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird
die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 7 Abs. (2) sinngemäß.
(3) „Extreme Witterungsbedingungen“ bedeutet eine amtliche Unwetterwarnung bei
Freiluftveranstaltungen. Regen oder subjektiv schlechtes Wetter führen nicht zu einem Ausfall, es sei
denn die Museumswerkstatt entscheidet dies aus inhaltlichen Gründen.
6. Rücktritt und Kündigung
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer-/innen wird von der Museumswerkstatt intern nach inhaltlichen oder
organisatorischen Bedingungen festgelegt. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die
Museumswerkstatt vom Vertrag bis zum Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Kosten entstehen dem/der
Vertragspartner/-in hierdurch nicht.
(2) Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmer/-innen während des Kurses auf weniger als 4 Personen,
kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet die Museumswerkstatt.
(3 Die Museumswerkstatt kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine
Veranstaltung aus Gründen, die die Museumswerkstatt nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall des Dozenten
wegen Krankheit,) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem
Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
(4) Die Museumswerkstatt wird den/die Vertragspartner/-in über die Umstände, die sie nach Maßgabe
der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und
ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Maßgabe der
Regelungen in Ziffer 7 Abs. (3) erstatten.
(5) Die Museumswerkstatt kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
· gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung
der Kündigung durch die Lehrkraft, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und
Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
· Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Lehrkraft, gegenüber Vertragspartnern/-innen, Teilnehmer/-
innen oder Beschäftigten der Museumswerkstatt,
· Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks-
oder Religionszugehörigkeit etc.),
· Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen
aller Art,
- Beschädigung oder Zerstörung des Anschauungs- oder Lehrmaterials,
Statt einer Kündigung kann die Museumswerkstatt den/die Teilnehmer/-in auch von einer
Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Museumswerkstatt wird durch solche
Kündigungen oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
(6) Teilnehmer/innen können bis 6 Tage vor Kursbeginn schriftlich zurücktreten. Näheres regelt die
Entgeltordnung. Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB)
bleiben hiervon unberührt.
(7) Vermittelt der/die Teilnehmende eine/n Ersatzteilnehmer/in, entstehen keine Kosten.
7. Höhere Gewalt
(1) Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass
eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt gehindert ist, die Frist für die
Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend
daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn
und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
· dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
· dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
· und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten
vermieden oder überwunden werden können.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den
Eintritt höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme höherer Gewalt (Abs. 2), benachrichtigt die
betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
8. Mängelhaftung
(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
(2) Die Waren werden überwiegend als Anschauungs- oder Ausstellungsmaterial angefertigt. Sie sind
nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt; eine Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
(1) Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die
Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Betreiber alle für
die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Betreiber
vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und
ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den
Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt
die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen.
Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere
Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
(2) Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer
Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den
Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die
angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und
Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu
vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte
unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die
Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
(3) Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür
überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten
verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer,
fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt
verherrlichender Inhalte. Ebenfalls behält er sich vor Aufträge abzulehnen, die handwerklich nicht
umsetzbar oder historisch falsch sind.
10. Haftung und Schadenersatzansprüche
(1) Die Haftung der Museumswerkstatt sowie Schadenersatzansprüche des
Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind ausgeschlossen, außer
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
In diesen Fällen haftet die Museumswerkstatt für den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden.
(2) Für von der Museumswerkstatt hergestellte und verkaufte neue Waren gilt die gesetzliche
Mängelhaftung mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Sache.
Für gebrauchte Waren (z. B. Ausstellungsexemplare) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr
ab Übergabe, sofern beim Kauf deutlich auf den gebrauchten Zustand hingewiesen wurde.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Museumswerkstatt entfällt, wenn
Materialien oder Waren in Workshops unsachgemäß benutzt werden; dies gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Die Museumswerkstatt ist nicht für die Beschaffenheit oder Qualität von öffentlichen
Wegen oder Wegen in der Natur bei Veranstaltungen verantwortlich, soweit diese nicht in
ihrem Verantwortungsbereich liegen.
(4) Handelt die Museumswerkstatt auf ausdrücklichen Wunsch des/der Kund*in, so ist sie von
hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter freigestellt.
11. Urheberrechtschutz
Fotografieren, Bild- und Audiomitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell
ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Museumswerkstatt auf keine Weise vervielfältigt
werden. Dies gilt ebenfalls für Fotos, die auf der Website der Museumswerkstatt
(www.museumswerkstatt-kamp.de) veröffentlicht werden.
12. Leistungsumfang, Schriftform
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Museumswerkstatt aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei
denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die Museumswerkstatt sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der
Museumswerkstatt ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu
Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin kann dem
jederzeit widersprechen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Die Museumswerkstatt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teil.
B Widerrufsbelehrung
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu
beeinträchtigen, hat der/die Vertragspartner/-in die Museumswerkstatt auf den Mangel hinzuweisen und ihr
innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen.
Geschieht dies nicht, kann der/die Vertragspartner/-in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund
kündigen.
(2) Der/die Vertragspartner/-in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der
Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (AGB Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das
Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
(3) Eine Abmeldung bei der Kursleitung oder ein Fernbleiben vom Kurs gilt weder als Kündigung noch als
Rücktritt.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(5) Macht der/die Vertragspartner/-in von einem ihm/ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so
hat er/sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf seine/ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket
versandt werden können.
(6) Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
Für Waren, die Sonder- bzw. Spezialanfertigung sind, besteht lt. §312g BGB kein Widerrufsrecht.
An:
Museumswerkstatt Kamp
Hauptstraße 66
26427 Dunum
E-Mail: klaas@museumswerkstatt-kamp.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir [] den von mir/uns [] abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren []
/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung []
• Bestellt am [] / erhalten am []
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
C Entgeltordnung
1. Veranstaltungsentgelte werden durch die Museumswerkstatt fallbezogen kalkuliert. Diese beinhalten neben der
Durchführung der Veranstaltung auch die Vor- und Nachbereitung. Bei Erstellung von Waren entstehen die
Kosten durch die Arbeitszeit sowie die Material- und Verbrauchskosten.
2. Materialkosten werden einzeln angegeben.
3. Ermäßigung von Entgelten können von der Museumswerkstatt individuell gewährt werden, z.B. bei
Gruppenanmeldungen, ohne dass es einen Anspruch darauf gibt.
4. Rücktritt
4.1 Unabhängig von dem gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht bei Anmeldung muss die Kündigung einer
Anmeldung grundsätzlich schriftlich gegenüber der Museumswerkstatt erklärt werden.
4.2 Vermittelt die zurücktretende Person vor Beginn der Veranstaltung eine/n Ersatzteilnehmer/in, der/die sich
verbindlich anmeldet und von der Museumswerkstatt angenommen wird, ist die Kündigung kostenfrei.
4.3 Ein Rücktritt ist bis sechs Tage vor dem ersten Veranstaltungstermin, bzw. bis zum in der Anmeldung bekannt
gegebenen Anmeldschluss zulässig. In diesem Fall ist kein Kursentgelt zu entrichten, bzw. wird das schon
entrichtete Kursentgelt erstattet. Es ist unabhängig davon ein Bearbeitungsentgelt von 6,00 zu zahlen.
4.4 Später als sechs Tage vor Veranstaltungsbeginn, bzw. nach dem im Programm angewiesenen
Anmeldeschluss ist ein Rücktritt nicht entgeltfrei möglich. Hier wird das volle Veranstaltungsentgelt erhoben.
Bereits entstandene Auslagen (bspw. Materialgeld) werden nicht erstattet. Über Ausnahmen und Härtefalle

