Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  • Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Museumswerkstatt Klaas Kamp, Hauptstraße 66, 26427 Dunum (im Folgenden „Museumswerkstatt“ genannt), sowie für von der Museumswerkstatt hergestellte und gelieferte Sonderanfertigungen (im Folgenden: „Waren“ genannt).
  • Abweichende Bedingungen von Teilnehmenden oder Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Museumswerkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • Diese AGB sind abrufbar unter: https://museumswerkstatt-kamp.de/ (im Folgenden „Webseite“ genannt).
  • Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen, Annahmeerklärung) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem/der Verbraucher/-in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform (E-Mail, Login-Homepage der Museumswerkstatt). Erklärungen der Museumswerkstatt genügen der Textform.
  • Kontakt: klaas@museumswerkstatt-kamp.de
  • Die Nutzung von Daten erfolgt auf Grundlage der Datenschutzerklärung, die auf der Webseite abrufbar ist.

2. Vertragsschluss

  • Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  • Die Anmeldung kann telefonisch oder elektronisch (E-Mail oder Anmeldeformular auf der Webseite) erfolgen. Der/die Anmeldende ist an seine/ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine schriftliche Annahmeerklärung der Museumswerkstatt zustande.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. Die Museumswerkstatt behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. bei Überschreitung der möglichen Teilnehmer*innen-Zahl oder aufgrund des zu jungen Alters des Kindes.
  • Fernmündliche und mündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1.4verbindlich, wenn sie innerhalb von 2 Wochen schriftlich angenommen werden. Wer sich für einen bereits vollständig belegten Kurs anmeldet, wird in eine Warteliste eingetragen und wird von der Museumswerkstatt benachrichtigt, sollten kurzfristig Plätze frei werden.
  • Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Es erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und der/die Teilnehmer/in dem ausdrücklich zugestimmt hat.
  • Bei dem Kauf von Waren kommt der Vertrag durch die schriftliche oder fernmündliche Annahme des Kostenvoranschlags der Museumswerkstatt zustande. Da die Museumswerkstatt ausschließlich Sonder- bzw. Spezialanfertigung anfertigt, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
  • Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Vertragspartner/-in und Teilnehmer/-in

  • VertragspartnerIn ist die anmeldende Person. Eine Übertragung auf eine andere Person bedarf der Zustimmung der Museumswerkstatt.
  • Bei der Teilnahme von Minderjährigen ist der gesetzliche Vertreter der Vertragspartner.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Die Preise und Teilnahmegebühren werden dem Teilnehmer oder Kunden vor Vertragsschluss verbindlich mitgeteilt.
  • Die von der Museumswerkstatt angegebenen Preise für Waren sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
  • Teilnahmegebühren, die von dem Vertragspartner/von der Vertragspartnerin per Überweisung gezahlt werden, sind spätestens sechs Tage vor Kursbeginn fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht. Die fälligen Teilnahmegebühren können per Überweisung auf nachfolgende Bankverbindung oder (ausschließlich bei vorheriger Vereinbarung) bar bezahlt werden.
  • Sämtliche Zahlungen sind auf folgendes Konto zu entrichten:

Klaas Kamp

IBAN:     DE 79 830 944 95 0003 63 5015,

BIC:       GENODEF1ETK

Ethik Bank

  • Die Teilnahmegebühren werden durch die Museumswerkstatt fallbezogen kalkuliert. Diese beinhalten neben der Durchführung der Veranstaltung auch die Vor- und Nachbereitung. Bei Erstellung von Waren entstehen die Kosten durch die Arbeitszeit sowie die Material- und Verbrauchskosten. Die Materialkosten werden einzeln angegeben.
  • Ermäßigung von Entgelten können von der Museumswerkstatt individuell gewährt werden, z.B. bei Gruppenanmeldungen, ohne dass es einen Anspruch darauf gibt.

5. Lieferung von Waren

  • Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  •  Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
  • Es wird ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

6. Aufsichtspflicht bei Gruppen und Schulveranstaltungen

  • Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen im Rahmen von Schul- oder Gruppenveranstaltungen wie Exkursionen verbleibt die allgemeine Aufsichtspflicht bei den begleitenden Lehrkräften bzw. Aufsichtspersonen.
  • Die Museumswerkstatt übernimmt keine allgemeine Aufsichtspflicht, sondern ausschließlich die fachliche Anleitung im Rahmen der angebotenen Tätigkeiten sowie die Verkehrssicherung im eigenen Verantwortungsbereich.

7. Organisatorische Änderungen

  • Die Museumswerkstatt kann aus sachlichem Grund und in einem dem/der Vertragspartner/-in zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  • Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Museumswerkstatt nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung des Dozenten oder extremen Witterungsbedingungen bei Freiluftveranstaltungen, unzureichender Teilnehmerzahl), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • „Extreme Witterungsbedingungen“ bedeutet eine amtliche Unwetterwarnung bei Freiluftveranstaltungen. Regen oder subjektiv schlechtes Wetter führen nicht zu einem Ausfall, es sei denn die Museumswerkstatt entscheidet dies aus sachlichen Erwägungen.

8. Stornierung oder Abbruch durch den Teilnehmer

  • Stornierung

Der Teilnehmer kann die Buchung eines Kurses vor Kursbeginn jederzeit stornieren. Die Höhe des Entgelts im Fall einer Stornierung ergibt sich aus den folgenden Regelungen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der Museumswerkstatt. Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:

  1. bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn:

kostenfreie Stornierung

  1. 13 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn:

50 % des vereinbarten Kurspreises werden fällig

  1. ab 6 Kalendertage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen:

100 % des vereinbarten Kurspreises werden fällig

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Museumswerkstatt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  • Der Teilnehmer ist berechtigt, bis Kursbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Fall fallen keine Stornokosten an, sofern der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  • Bei einem Abbruch der Teilnahme nach Kursbeginn, gleich aus welchem Grund, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn, der Abbruch beruht auf einem von der Museumswerkstatt zu vertretenden Umstand.
  • Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen.
  • Für individuell geplante Gruppen-, Schul- oder Sonderveranstaltungen können abweichende Stornobedingungen vereinbart werden, die dem Kunden vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt werden.

9. Widerrufsrecht

  • Da die Museumswerkstatt ausschließlich Sonder- bzw. Spezialanfertigung anfertigt, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht bei dem Kauf von Waren.
  • Bei der Buchung und Teilnahme an Kursen besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, da es sich um Veranstaltungen vor Ort mit einem bestimmten Termin und begrenzen Teilnehmern nach Maßgabe von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB handelt

10. Rücktritt und Kündigung

  • Die Mindestzahl der Teilnehmer-/innen wird von der Museumswerkstatt intern nach inhaltlichen oder organisatorischen Bedingungen festgelegt. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die Museumswerkstatt vom Vertrag bis zum Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Kosten entstehen dem/der Vertragspartner/-in hierdurch nicht.
  • Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmer/-innen während des Kurses auf weniger als 4 Personen, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet die Museumswerkstatt.
  • Die Museumswerkstatt kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Museumswerkstatt nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall des Dozenten wegen Krankheit,) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.
  • Die Museumswerkstatt wird den/die Vertragspartner/-in über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Ziffern 10.1 und 10.2 Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 10.3erstatten.
  • Die Museumswerkstatt kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen.
    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  • gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Lehrkraft, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Lehrkraft, gegenüber Vertragspartnern/-innen, Teilnehmer/-innen oder Beschäftigten der Museumswerkstatt,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beschädigung oder Zerstörung des Anschauungs- oder Lehrmaterials,
    • Statt einer Kündigung kann die Museumswerkstatt den/die Teilnehmer/-in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Museumswerkstatt wird durch solche Kündigungen oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
    • Teilnehmer/innen können bis 6 Tage vor Kursbeginn schriftlich zurücktreten. Näheres regelt die Entgeltordnung. Das gesetzliche Widerrufsrecht sowie die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleiben hiervon unberührt.
    • Vermittelt der/die Teilnehmende eine/n Ersatzteilnehmer/in, entstehen keine Kosten.

11. Höhere Gewalt

  • Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
  • „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
  • dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
  • dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war,
  • und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
    • Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
    • Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme höherer Gewalt, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber.

12. Mängel

  • Für den Verkauf von Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung.
  • Gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
  • Die Waren werden überwiegend als Anschauungs- oder Ausstellungsmaterial angefertigt. Sie sind nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt; eine Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Museumswerkstatt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Waren aus Naturmaterialien gefertigt werden die durch Zeitablauf, Lager- und Witterungsbedingungen den Zustand der Waren verändern können. Vor jeder Handhabung muss daher der Zustand durch den Nutzer sorgfältig geprüft werden.
  • Die Haftung der Museumswerkstatt ist ausgeschlossen, soweit Schäden darauf beruhen, dass Waren
  • entgegen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung eingesetzt werden,
  • entgegen ausdrücklicher Anweisungen oder Sicherheitsvorgaben genutzt werden oder
  • in sonstiger nicht vorhersehbarer oder unsachgemäßer Weise verwendet werden.
    • Dies gilt insbesondere bei eigenmächtigen Änderungen, Zweckentfremdung oder der Nutzung außerhalb des angeleiteten Kursrahmens.

13. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

  • Schuldet die Museumswerkstatt nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Betreiber alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Betreiber vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
  • Der Kunde stellt die Museumswerkstatt von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
  • Die Museumswerkstatt behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte. Ebenfalls behält er sich vor Aufträge abzulehnen, die handwerklich nicht umsetzbar oder historisch falsch sind.

14. Haftung und Schadenersatzansprüche

  • Die Haftung der Museumswerkstatt sowie Schadenersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind ausgeschlossen, außer
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

In diesen Fällen haftet die Museumswerkstatt für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  • Für von der Museumswerkstatt hergestellte und verkaufte neue Waren gilt die gesetzliche Mängelhaftung mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Sache.
  • Für gebrauchte Waren (z. B. Ausstellungsexemplare) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Übergabe, sofern beim Kauf deutlich auf den gebrauchten Zustand hingewiesen wurde.
  • Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Museumswerkstatt entfällt, wenn Materialien oder Waren in Workshops unsachgemäß benutzt werden; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

15.  Urheberrechtschutz

Fotografieren, Bild- und Audiomitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Museumswerkstatt auf keine Weise vervielfältigt werden. Dies gilt ebenfalls für Fotos, die auf der Website der Museumswerkstatt (www.museumswerkstatt-kamp.de) veröffentlicht werden.

16. Leistungsumfang, Schriftform

  • Das Recht, gegen Ansprüche der Museumswerkstatt aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  • Ansprüche gegen die Museumswerkstatt sind nicht abtretbar.
  • Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Museumswerkstatt ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht. Die Museumswerkstatt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
  • Sofern es sich nicht um eine Streitigkeit mit einem Verbraucher handelt, liegt der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bei dem Amtsgericht Wittmund.

Januar 2026